Richtlinie zur Wohnungsnummerierung
Diese Richtlinie hat zum Ziel, die schweizweit einheitliche Nummerierung von Wohnungen zu fördern. Sie verfolgt einen pragmatischen Ansatz in dem Sinne, dass die wichtigsten Prinzipien für die Wohnungsnummerierung vorgegeben werden. Spezial- und Sonderfälle müssen vor Ort aufgrund der konkreten Situation gelöst werden.
Wenn eine neue Wohnungsnummer vergeben (und physisch angebracht) wird, so empfiehlt sich die Verwendung einer Nummer gemäss untenstehender Logik:
Was muss nummeriert werden?
Mindestens alle Gebäude mit mehr als drei Wohnungen pro
Etage.
Bei Gebäuden, in denen die Wohnungen bereits aussen und gut
sichtbar nummeriert sind, soll die bestehende Nummer übernommen
werden, auch wenn sie nicht der hier aufgeführten Logik
entspricht.
Wie muss nummeriert werden?
Geschossdefinition: Massgebend für die
Bestimmung des Erdgeschosses ist der offizielle Haupteingang
(HE) mit Hausnummer. Ist dieser nicht eindeutig identifizierbar,
so gilt der Eingang, wo die Briefkasten und/oder das
Klingeltableau angebracht sind, als Haupteingang.
Führt der Hauseingang zwischen zwei Wohngeschossen ins Haus, so
ist das untere Geschoss als Untergeschoss und das obere als
Erdgeschoss zu bezeichnen (sofern gleiche Anzahl oder mehr
Treppenstufen abwärts als aufwärts).
Geschossnummer: Die Geschosse werden
grundsätzlich durch eine fortlaufende Zahl (0 – 89) angegeben,
wobei im Erdgeschoss die Etagenbezeichnung wegfällt, da keine
führende Null geduldet wird. Einstelligen Zahlen wird keine Null
vorangestellt.
Um bei Untergeschossen keine negativen Zahlen zu verwenden,
werden diese Geschosse mit den Zahlen 99 – 90 absteigend
nummeriert. Das 1. Untergeschoss erhält somit die Nummer 99.
Wohnungsnummer: Die Wohnungen werden
grundsätzlich durch eine zweistellige Zahl (01 – 99) angegeben.
Ausnahme bilden die Wohnungen im Erdgeschoss. Diese werden im
einstelligen Bereich ohne führende Null nummeriert.
Die Wohnungen werden vom Haupteingang her gesehen, links
beginnend, im Uhrzeigersinn nummeriert. Übereinander liegende
Wohnungen erhalten somit die gleichen Wohnungsnummern.
Bei Spezialfällen kann je nach Anordnung der Wohnungen die
Verteilung der Nummern individuell festgelegt werden. Eine
logische Anordnung der Nummern soll dabei erkennbar sein.
Wo muss nummeriert werden?
Die Nummer ist an der Wohnungstür und / oder dem
Klingelschild (zusätzlich evtl. Briefkasten) gut sichtbar
anzubringen.
Die Liegenschaftenverwaltungen führen die Wohnungsnummer auf dem
Mietvertrag und/oder der Ein-/Auszugsanzeige zuhanden der
Einwohnerkontrolle (Drittmeldepflicht).
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