Registerharmonisierungsgesetz (RHG)
Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister.
Dieses Gesetz bezweckt die Vereinfachung der Datenerhebung für die Statistik durch die Harmonisierung amtlicher Personenregister (Register) und des gesetzlich vorgesehenen Austauschs von Personendaten zwischen den Registern.
Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister (Registerharmonisierungsgesetz, RHG)
vom 23. Juni 2006 (Stand am 1. Januar 2022)
Dieses Gesetz bezweckt die Vereinfachung:
- der Datenerhebung für die Statistik durch die Harmonisierung amtlicher Personenregister (Register);
- des gesetzlich vorgesehenen Austauschs von Personendaten zwischen den Registern.
Zu diesem Zweck bestimmt das Gesetz:
- die Identifikatoren und Merkmale, die in den Registern zu führen sind;
- die Zuständigkeit des Bundesamtes für Statistik (Bundesamt) für die Vereinheitlichung der Definitionen, Merkmale und Merkmalsausprägungen;
- das Gebot der Vollständigkeit und Richtigkeit der Register;
- die Pflicht zur Aktualisierung der Einwohnerregister.
Registerharmonisierungsverordnung (RHV)
vom 21. November 2007 (Stand am 1. Januar 2022)
Diese Verordnung regelt im Rahmen der Registerharmonisierung:
- die Führung der amtlichen Personenregister (Register);
- den Datenaustausch zwischen den Registern;
- die Datenlieferung der Register an das Bundesamt für Statistik (BFS).
Sie regelt überdies die zentrale Informatik- und Kommunikationsplattform des Bundes (Sedex).
Sie enthält ergänzende Bestimmungen über die AHV-Nummer