Für Eigentümer und Verwaltungen
Was Sie zur Wohnungsnummerierung bei Bau, Umbau und Verwaltung wissen müssen.
Verantwortung der Eigentümer und Verwaltungen
Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Liegenschaftsverwaltungen sind verpflichtet, die amtliche Wohnungsnummer korrekt zu führen und bei baulichen Veränderungen oder Nutzungsänderungen zu melden. Die Nummer dient als offizielle Identifikation im Melderegister, bei der Steuerung der Raumplanung und im Meldewesen.
Wann muss eine Wohnungsnummer vergeben oder angepasst werden?
- Neubauten mit mehreren Nutzungseinheiten (Wohnungen)
- Umbauten mit neuen oder aufgehobenen Wohnungen
- Zusammenlegung oder Trennung bestehender Wohnungen
- Nutzungsänderungen (z. B. Büro → Wohnung)
Wie wird die Wohnungsnummer beantragt?
- Kontaktaufnahme mit der zuständigen kantonalen Fachstelle (z. B. Amt für Raumplanung, Kataster oder Statistikstelle)
- Einreichung von Plänen mit Geschoss- und Wohnungsaufteilung
- Zuteilung der Wohnungsnummer durch die Behörde
Wie wird die Nummer verwendet?
Die Nummer sollte in folgenden Dokumenten korrekt geführt werden:
- Mietverträge
- Ein-/Auszugsanzeigen
- Verwaltungssysteme und Immobilienplattformen
- Türschilder, Klingel- und Briefkastenbeschriftungen
Pflichten bei Mieterwechsel
Im Rahmen der Drittmeldepflicht sind Verwaltungen verpflichtet, bei Zu- oder Wegzug von Mieterinnen und Mietern die korrekte Wohnungsnummer an die Gemeinde zu übermitteln. Dies ist für die Einwohnerkontrolle zwingend notwendig.
Tipps für Architekten und Bauleitungen
Planen Sie frühzeitig mit der kantonalen Fachstelle – insbesondere bei komplexen Bauprojekten oder Gebäuden mit vielen Wohnungen. Die korrekte und logische Nummerierung erleichtert spätere Verwaltung, Verkauf und Vermietung.