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Die amtliche Wohnungsnummer

Die Registerharmonisierung ist ein landesweites Projekt mit dem Ziel, die Einwohnerregister (EWR) zu vereinheitlichen und damit die Grundlage für die registerbasierte Volkszählung zu schaffen. Statt wie bisher Gebäude-, Wohnungs- und Einwohnerdaten alle 10 Jahre auf Fragebögen zu erheben, sollen die harmonisierten Gemeinderegister jährlich per Knopfdruck ans Bundesamt für Statistik (BFS) übermittelt werden.

Neu müssen die Gemeinden deshalb für alle im Einwohnerregister geführten Personen nicht nur die Wohnadresse erfassen, sondern auch die richtige Wohnung gemäss kantonalem Gebäude- und Wohnungsregister zuordnen.

Einführung einer amtlichen Wohnungsnummer

Damit die Gemeinden diese neue Aufgabe bewältigen können, führt der Kanton Zürich für Gebäude mit mehr als einer Wohnung amtliche Wohnungsnummern ein. Sie sollen in die Register der Gemeinden sowie der Immobilienverwaltungen, Hauseigentümer und Stockwerkeigentümergemeinschaften eingetragen werden. Bei neuen Vertragsabschlüssen müssen die amtlichen Wohnungsnummern in Zukunft den Mieterinnen und Mietern im Mietvertrag und auf einem separat auszustellenden Wohnungsausweis bekannt gegeben werden.

Die Gemeinde wird von den Meldepflichtigen bei Anmeldung zur Niederlassung oder zum Aufenthalt sowie beim Umzug innerhalb der Gemeinde den Wohnungsausweis verlangen. Damit kann sie die amtliche Wohnungsnummer im Einwohnerregister eintragen und so die Wohnungszuordnung vornehmen.

Weitere Informationen zur Wohnungsnummer

 

 
Disclaimer  Quellenangabe: Merkblatt "Einführung von amtlichen Wohnungsnummern im Kanton Zürich", Statistisches Amt des Kantons Zürich