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Richtlinie zur Wohnungsnummerierung

Diese Richtlinie hat zum Ziel, die schweizweit einheitliche Nummerierung von Wohnungen zu fördern. Sie verfolgt einen pragmatischen Ansatz in dem Sinne, dass die wichtigsten Prinzipien für die Wohnungsnummerierung vorgegeben werden. Spezial- und Sonderfälle müssen vor Ort aufgrund der konkreten Situation gelöst werden.

Wenn eine neue Wohnungsnummer vergeben (und physisch angebracht) wird, so empfiehlt sich die
Verwendung einer Nummer gemäss untenstehender Logik:

Was muss nummeriert werden? Mindestens alle Gebäude mit mehr als drei Wohnungen pro Etage.
Bei Gebäuden, in denen die Wohnungen bereits aussen und gut sichtbar nummeriert sind, soll die bestehende Nummer übernommen werden, auch wenn sie nicht der hier aufgeführten Logik entspricht.
Wie muss nummeriert werden? Geschossdefinition: Massgebend für die Bestimmung des Erdgeschosses ist der offizielle Haupteingang (HE) mit Hausnummer. Ist dieser nicht eindeutig identifizierbar, so gilt der Eingang, wo die Briefkasten und/oder das Klingeltableau angebracht sind, als Haupteingang.
Führt der Hauseingang zwischen zwei Wohngeschossen ins Haus, so ist das untere Geschoss als Untergeschoss und das obere als Erdgeschoss zu bezeichnen (sofern gleiche Anzahl oder mehr Treppenstufen abwärts als aufwärts).
Geschossnummer: Die Geschosse werden grundsätzlich durch eine fortlaufende Zahl (0 – 89) angegeben, wobei im Erdgeschoss die Etagenbezeichnung wegfällt, da keine führende Null geduldet wird. Einstelligen Zahlen wird keine Null vorangestellt.
Um bei Untergeschossen keine negativen Zahlen zu verwenden, werden diese Geschosse mit den Zahlen 99 – 90 absteigend nummeriert. Das 1. Untergeschoss erhält somit die Nummer 99.
Wohnungsnummer: Die Wohnungen werden grundsätzlich durch eine zweistellige Zahl (01 – 99) angegeben. Ausnahme bilden die Wohnungen im Erdgeschoss. Diese werden im einstelligen Bereich ohne führende Null nummeriert.
Die Wohnungen werden vom Haupteingang her gesehen, links beginnend, im Uhrzeigersinn nummeriert. Übereinander liegende Wohnungen erhalten somit die gleichen Wohnungsnummern.
Bei Spezialfällen kann je nach Anordnung der Wohnungen die Verteilung der Nummern individuell festgelegt werden. Eine logische Anordnung der Nummern soll dabei erkennbar sein.
Wo muss nummeriert werden? Die Nummer ist an der Wohnungstür und / oder dem Klingelschild (zusätzlich evtl. Briefkasten) gut sichtbar anzubringen.
Die Liegenschaftenverwaltungen führen die Wohnungsnummer auf dem Mietvertrag und/oder der Ein-/Auszugsanzeige zuhanden der Einwohnerkontrolle (Drittmeldepflicht).

Weitere Informationen:

 
Quellenangabe: Richtlinie zur Wohnungsnummerierung, BFS, Februar 2008